Hans Entenfuß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Melchior Stolz und seiner Ehefrau Ottilia zu Stettfeld über 30 Gulden gegenüber den Herren Wertweyn und Annastasius Wulpert, Vikaren des Domstifts zu Speyer, als Verwaltern der kleinen Präsenz.