Freisprechung von der Unterhaltungsverbindlichkeit des früher zu den Gemeinden Gülpe und Wolsier gehörigen Teiles des Mühlenburger Dammes durch Ministerialerlass vom 7. Mai 1846, die künftige Unterhaltung dieses Dammteiles und Erstattung der 80 Taler Kosten für die Instandsetzung dieses Dammes an di

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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