Graf Eberhards V. Räte sprechen Recht in Spännen der von Hailfingen und von Ehingen als Gemeiner zu Entringen mit Konrad Lutz, Vogt zu Tübingen, amtshalber wegen des Gerichtsstands der württembergischen Untertanen zu Entringen und wegen der Sechser daselbst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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