Papst Johann (XXII.) trägt in Folge einer Klage des Generalpriors des Augustinerordens, dass die Brüder dieses Ordens in Widerspruch mit päpstlichen Privilegien von Weltgeistlichen an Predigen und Beichthören gehindert werden, den Erzbischöfen von Köln und Trier und dem Bischofe von Utrecht auf, diese Mönche innerhalb der Kölnischen Ordensprovinz bei ihren Rechten zu Schüten, indem er auf eine entsprechende Verfügung des Papstes Bonifatius VIII. Bezug nimmt. D. Avinioni quartodecimo Kal. Maji pontificatus nostri anno primo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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