Schluss mit dem Dreck in der Stadt - Brauchen wir drastische Geldbußen?
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/013 S024017/202
V
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/013 Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2002
Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2002 >> Februar 2002
28. Februar 2002
Kaugummi, Essensreste, leere Bierdosen auf den Straßen - Hundehaufen wohin man tritt. Viele Bürger bringt das auf die Palme. In Frakfurt soll der liegengelassene Hundehaufen künftig 75 Euro Bußgeld kosten, eine achtlos weggeworfene Zigarrettenkippe 20 Euro, der ausgeleerte Auto-Aschenbecher 35 Euro, wild abgestellter Sperrmüll 150 Euro.
Diese Bußgelder sollen nicht nur angedroht, sondern auch konsequent durchgesetzt werden.
Wenn Appelle fruchtlos bleiben: helfen hohe Bußgelder für kleine Müllsünder?
Live-Diskussion in der Stuttgarter Klett-Passage mit
- Michael Theurer (FDP), Oberbürgermeister von Horb am Neckar
- Thilo Weigel, Leiter der Stadtreinigung Stuttgart
Diese Bußgelder sollen nicht nur angedroht, sondern auch konsequent durchgesetzt werden.
Wenn Appelle fruchtlos bleiben: helfen hohe Bußgelder für kleine Müllsünder?
Live-Diskussion in der Stuttgarter Klett-Passage mit
- Michael Theurer (FDP), Oberbürgermeister von Horb am Neckar
- Thilo Weigel, Leiter der Stadtreinigung Stuttgart
0:17:00; 0'17
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Ländersache - Politik in Baden-Württemberg
Horb am Neckar FDS
Stuttgart S; Müll
Müll
Stadt
Strafverfolgung
Umweltverschmutzung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
Hierarchie
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- Mitgeschnittene Film- und Tondokumente (Tektonik)
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