Kf. Joseph Clemens befiehlt dem Richter Happe und dem Gerichtsschreiber in Medebach, darauf zu achten, daß sich beim Abmarsch der Truppen des Kapitäns Hülsenbeck in andere ihm angewiesene Quartiere frisch angeworbene Soldaten nicht wieder abwerben lassen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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