Maria Clara von Spaur, Äbtissin, Margaretha von Westerholt, Dechantin, Elisabeth von Beveren, Seniorin, und sämtliche Konventualinnen des Stifts Nottuln bezeugen am 1. Dezember 1619, dass die vorherige Äbtissin dem Altar oder der Vikarie St. Georgii et Annae zu Nottuln 50 Reichstaler schulde und dass den Possessoren des genannten Altars bewilligt worden sei, vom stift-nottelnschen Hof Schulte Neuhoff, gelegen im Dorf Nottuln, jährlich Pension zu nehmen. Es folgen Angaben zu Unterpfand. Siegelankündigung der Aussteller. Gutachten des Michael Mayer Breslauer aus Münster vom 8. November 1786 über die Frage, wann eine Fundation von 50 Reichstaler, welche lange vorher fundiert war, von einer nachkommenden Herrschaft am 1. Dezember 1619 wieder konfirmiert werden und ingleichen abgelegt werden wolle, wie viel dafür in bei der Pfennigkammer giebige 1/6 und 1/12-Taler gezahlt werden muss?. Quittung des Vikars Joseph Anton Leuchtermann aus Münster vom 31. März 1787 über die Bezahlung und Ablegung des auf Neuhoffs Erbe seit 1619 haftenden Kapitals. Quittung der Nottulner Äbtissin Ursula Sophia von Ascheberg zu Venne vom 2. April 1787 über die Bezahlung und Ablegung des auf Neuhoffs Erbe seit 1619 haftenden Kapitals