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Graf Eberhard verweist seine Gemahlin mit Heimsteuer und Widerlage auf Herrenberg mit zugehörigen Orten und für den Fall, dass deren Einkünfte nicht die Summe von 2000 fl. erreichen auf Tübingen, sowie wegen der Morgengabe von 7000 fl. mit dem Zins von 350 fl. auf Burg Entringen und im Notfall auf Breitenholz.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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