Ritter Eberhard, Truchseß von Waldburg, bekennt, daß er der ehrwürdigen Äbtissin Anna Gremlich und dem Konvent des Kl. Heiligkreuztal die Burg (schloß) Landau, seine Teile zu Binzwangen und Ertingen sowie den Talhof mit allem Zubehör, wie von dem strengen Ritter Eberhard von Landau erworben [vgl. Dep. 30/1 T 1 Nr. 39], verkauft hat. Alles ist mit Hand und Mund zu Eigen übertragen worden, ausgenommen der Hinderberg zu Landau, der ein Lehen ist und den der A. dem Kl. übereignen oder ersetzen soll, wie es in einer von Ber und Gaudenz (Gudentz) von Rechberg ausgestellten Urk. festgelegt ist [vgl. Dep. 30/1 T 1 Nr. 47]. Der Empfang des Kaufpreises von 16000 rh. fl. wird bestätigt. Der A. leistet zu gen. Bedingungen Währschaft und stellt gen. Bürgen, die nötigenfalls zu Biberach oder Riedlingen zum Einlager verpflichtet sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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