Freies Fernsehen GmbH (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
BArch B 263
call number: B 263
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Organisationen und Verbände >> Medien
1950-1965
Geschichte des Bestandsbildners: Die Gesellschaft Freies Fernsehen mbH (FFG) wurde im Dezember 1958 von dem Papierfabrikanten Reinhold Krause und dem Verleger Heinrich Merkel als "Treuhänder für die Interessen von Wirtschaft und Presse" gegründet. Nach einem Übereinkommen mit der Bundesregierung nahm sie 1960 ihre Arbeit auf. Das sog. Fernsehurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.1961 führte zu ihrer frühzeitigen Liquidierung im Juli desselben Jahres: Danach obliegt die Organisation des Rundfunks (und damit auch des Fernsehens) ausschließlich den Bundesländern. Die Bundesregierung ist lediglich für die Rundfunktechnik zuständig. Ihre Ziele der Programmausstrahlung konnte die FFG danach nicht mehr verwirklichen. Dennoch boten ihre Vorarbeiten und Produktionen eine gute Grundlage für die von den Bundesländern auf öffentlich-rechtlicher Grundlage errichteten Rundfunkanstalt "Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)", die Anfang Juli 1962 ihre Arbeit aufnahm.
Stand: Januar 2005
Bestandsbeschreibung: Der Bestand gelangte im Oktober 1982 in das Bundesarchiv. Er dokumentiert folgende Bereiche: Geschäftsführung, insbesondere Beteiligungen an der FFG, Tochtergesellschaften, Finanzierung und Abwicklung 1958-1962 (79), Rechtsabteilung 1958-1962 (10), Personalabteilung 1959-1991 (11), Verwaltungsdirektoren 1960-1961 (6), Programmdirektoren 1960-1961 (8), Programmleitung, undatiert (2), Chefredaktion 1958-1961 (13), Abteilung Unterhaltung 1960-1961 (2), Presse und Information 1960-1961 (8), Sonstiges, u. a. Kontakte der FFG zu britischen Fernsehgesellschaften, Aufbau und Sitz 1956-1961 (33), Liquidation 1961-1964 (17).
Stand: Januar 2005
Zitierweise: BArch B 263/...
Stand: Januar 2005
Bestandsbeschreibung: Der Bestand gelangte im Oktober 1982 in das Bundesarchiv. Er dokumentiert folgende Bereiche: Geschäftsführung, insbesondere Beteiligungen an der FFG, Tochtergesellschaften, Finanzierung und Abwicklung 1958-1962 (79), Rechtsabteilung 1958-1962 (10), Personalabteilung 1959-1991 (11), Verwaltungsdirektoren 1960-1961 (6), Programmdirektoren 1960-1961 (8), Programmleitung, undatiert (2), Chefredaktion 1958-1961 (13), Abteilung Unterhaltung 1960-1961 (2), Presse und Information 1960-1961 (8), Sonstiges, u. a. Kontakte der FFG zu britischen Fernsehgesellschaften, Aufbau und Sitz 1956-1961 (33), Liquidation 1961-1964 (17).
Stand: Januar 2005
Zitierweise: BArch B 263/...
Freies Fernsehen GmbH (FFG), 1950-
189 Aufbewahrungseinheiten; 5,7 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ