Querulationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
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(1) 0517
Wismar B 329 (W B n. 329)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
(1777) 04.07.1777-22.10.1777
Kläger: (2) Hermann Hinrich Beckmann, Bildhauer zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Jürgen Gottlieb Frahm, Kunstdrechsler sowie der gemeine Anwalt des Frahmschen Konkurses (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Franz von Palthen (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. hatte zwischen 1769 und 1771 im Hause Frahms zur Miete gewohnt, ihm in dieser Zeit mehrfach Geld im Gesamtwert von 24 Rtlr 35 s geliehen und Frahm dafür Rechnungen ausgestellt, die jener, obwohl er sie als Analphabet nicht überprüfen konnte, akzeptiert hat. Nachdem Kl. sein Geld vor dem Rat von Frahm fordert, stellt dieser ihm selbst 67 Rtlr 44 s in Rechnung und fordert deren Bezahlung. Kl. gibt vor, diese Rechnung bereits bezahlt zu haben und fordert sein Geld, das Ratsgericht gibt aber Bekl. Recht, weshalb Kl. an das Konsulat appelliert, nach dessen zweimaliger Bestätigung des Urteils an das Tribunal queruliert und bittet, ihm zu seinem Geld zu verhelfen. Am 22.10.1777 verwarnt das Tribunal den Anwalt des Kl.s wegen seiner lückenhaften Beweisführung und hebt die Forderungen beider Parteien geneinander auf.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1776 2. Konsulat 1776 3. Konsulat 1776-1777 4. Tribunal 1777
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Konsulats vom 28.05.1777; von Notar G.M. Hermes aufgenommene Appellation vom 06.06.1777; von Notar G.M. Hermes aufgenommene Zeugenbefragung von Anna Maria Marckwardt und Trine Ilse Becker vom 27.06.1777
Beklagter: Jürgen Gottlieb Frahm, Kunstdrechsler sowie der gemeine Anwalt des Frahmschen Konkurses (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Johann Franz von Palthen (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. hatte zwischen 1769 und 1771 im Hause Frahms zur Miete gewohnt, ihm in dieser Zeit mehrfach Geld im Gesamtwert von 24 Rtlr 35 s geliehen und Frahm dafür Rechnungen ausgestellt, die jener, obwohl er sie als Analphabet nicht überprüfen konnte, akzeptiert hat. Nachdem Kl. sein Geld vor dem Rat von Frahm fordert, stellt dieser ihm selbst 67 Rtlr 44 s in Rechnung und fordert deren Bezahlung. Kl. gibt vor, diese Rechnung bereits bezahlt zu haben und fordert sein Geld, das Ratsgericht gibt aber Bekl. Recht, weshalb Kl. an das Konsulat appelliert, nach dessen zweimaliger Bestätigung des Urteils an das Tribunal queruliert und bittet, ihm zu seinem Geld zu verhelfen. Am 22.10.1777 verwarnt das Tribunal den Anwalt des Kl.s wegen seiner lückenhaften Beweisführung und hebt die Forderungen beider Parteien geneinander auf.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1776 2. Konsulat 1776 3. Konsulat 1776-1777 4. Tribunal 1777
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Konsulats vom 28.05.1777; von Notar G.M. Hermes aufgenommene Appellation vom 06.06.1777; von Notar G.M. Hermes aufgenommene Zeugenbefragung von Anna Maria Marckwardt und Trine Ilse Becker vom 27.06.1777
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ