Äbtissin Veronica von Reichenstein zu Elten bekundet, wie Rolman von Bylandt im Hinblick darauf, dass dessen verstorbener Vater Ritter Heinrich von Bylant einen Bastardsohn, Heinrich von Bylant, hinterlassen und in seinem letzten Willen dem Rolman aufgegeben habe, für den standesgemäßen Unterhalt des Heinrich Sorge zu tragen, dementsprechend auch Rolman sein Viertel des Gutes ther Essent dem Bastardbruder cediert habe und nunmehr Heinrich mit diesem Viertel unter den üblichen Modalitäten vor den Mannen Drost Evert von Lennep und Bernt von Hoevell belehnt worden sei. G. 1519, up dynsdach post Nativitatis Marie. Original siehe Elten Urkunden Nr. 214 (Altsignatur).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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