Dem Jakob Müller zu Sersheim wird die forstamtlich angesetze Strafe wegen Abhauung eines wilden Birnbaums auf seinem Erdbirnenland nachgelassen, da das Verbot, sich bloß auf die in Waldungen stehenden wilden Birn- und Apfelbäume geht (Sersheim)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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