Werden.-Josef Friedrich Mordio Freiherr von Berchem, Herr zu Stockum, bekundet, dass Abt Anselm nach dem Tod seines. Vorgängers Benedikt ihn nach erlangter Großjährigkeit mit dem Lehngut Brandinckhove oder Brandshove samt der zugehörigen Mühle an der Seseke und der Fischerei daselbst im Amt Hamm und Kirchspiel Boenen zu Lüttgenbögge zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Georg Heinrich Vorrath, Rats, und Johann Martin Schmitz, Appellations-Kommissars des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten