König Wenzel bestätigt, dass er Boppe von Helmstatt mit dessen Anteil an Helmstadt belehnt hat, und gibt auf Bitten Boppes seine Zustimmung dazu, dass Boppe seine Frau Agnes "Eberhards"[!] mit diesem Lehen bewidmet. Siegler: Aussteller

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...