Arbeitsgericht Naumburg (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
L 147 (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 06. Land Sachsen-Anhalt (seit 1990) >> 06.04. Nachgeordnete Behörden und Einrichtungen >> 06.04.03. Justiz
1990 - 2010
Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Findhilfsmittel: Ablieferungsverzeichnis (eingeschränkt benutzbar)
Registraturbildner: Mit Wirkung vom 1. September 1991 wurde das Arbeitsgericht Naumburg errichtet (Gesetz über die Gerichte in Arbeitssachen vom 23. August 1991, GVBl. LSA S. 287). Der Bezirk des Arbeitsgerichtes Naumburg umfasste die Landkreise Hohenmölsen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Querfurt, Weißenfels und Zeitz. Mit Ablauf des 31. Dezember 2008 wurde das Arbeitsgericht Naumburg aufgehoben. Dessen Bezirk wurde ab dem 1. Januar 2009 dem Bezirk des Arbeitsgerichtes Halle zugelegt (Gesetz zur Neuordnung der Gerichtsstrukturen vom 14. Februar 2008, GVBl. LSA S. 50). Im Gebäude des Oberlandesgerichtes Naumburg wird seitdem ein Gerichtstag abgehalten (Tagung auswärtiger Kammern des Arbeitsgerichtes Halle). Außerdem besteht im Gebäude des Amtsgerichtes Naumburg eine auswärtige Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichtes Halle.
Bestandsinformationen: Der Bestand gelangte 2001 bis 2007 vom Arbeitsgericht Naumburg sowie 2013 vom Arbeitsgericht Halle in die Abteilung Merseburg des Landeshauptarchivs Sachsen-Anhalt.
Bestandsinhalt: Verfahrensakten.
Findhilfsmittel: Ablieferungsverzeichnis (eingeschränkt benutzbar)
Registraturbildner: Mit Wirkung vom 1. September 1991 wurde das Arbeitsgericht Naumburg errichtet (Gesetz über die Gerichte in Arbeitssachen vom 23. August 1991, GVBl. LSA S. 287). Der Bezirk des Arbeitsgerichtes Naumburg umfasste die Landkreise Hohenmölsen, Merseburg, Naumburg, Nebra, Querfurt, Weißenfels und Zeitz. Mit Ablauf des 31. Dezember 2008 wurde das Arbeitsgericht Naumburg aufgehoben. Dessen Bezirk wurde ab dem 1. Januar 2009 dem Bezirk des Arbeitsgerichtes Halle zugelegt (Gesetz zur Neuordnung der Gerichtsstrukturen vom 14. Februar 2008, GVBl. LSA S. 50). Im Gebäude des Oberlandesgerichtes Naumburg wird seitdem ein Gerichtstag abgehalten (Tagung auswärtiger Kammern des Arbeitsgerichtes Halle). Außerdem besteht im Gebäude des Amtsgerichtes Naumburg eine auswärtige Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichtes Halle.
Bestandsinformationen: Der Bestand gelangte 2001 bis 2007 vom Arbeitsgericht Naumburg sowie 2013 vom Arbeitsgericht Halle in die Abteilung Merseburg des Landeshauptarchivs Sachsen-Anhalt.
Bestandsinhalt: Verfahrensakten.
Laufmeter: 17.3
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ