Konsistorium (Bestand)
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Kons
Staatsarchiv Coburg (Archivtektonik) >> I. Altbestände (Behörden des Herzogtums und Freistaates Coburg bis zum Anschluss an Bayern 1920) >> Kirchen-, Schul- und Kulturverwaltung
1495-1858
Einleitung: Behördengeschichte:
1542 wurde von Herzog Johann Ernst in Coburg das erste Konsistorium begründet, dessen Zuständigkeit ausschließlich in der Ehegerichtsbarkeit lag. Diese Behörde wurde 1565 aufgehoben und mit dem gemeinsamen Konsistorium in Jena vereinigt.
Nach der Schaffung des Fürstentum Sachsen-Coburg 1572 wurde die Verbindung mit Jena sukzessive gelockert und die Zuständigkeit auf die Landesregierung übertragen, die auch als Konsistorium bezeichnet wurde, wenn sie in dieser Funktion tätig wurde. Seit 1593 existierte dann ein Konsistorium als Behörde, das aber immer in Abhängigkeit von der Landesregierung blieb.
Die Zuständigkeit des Konsistoriums umfasste das Kirchenaufsichtsrecht sowie den landesherrlichen Summepiskopat in Kultus, Lehre und geistlicher Gerichtsbarkeit. Als Geschäftsgrundlage dienten die Kirchen- und Konsistorialordnungen von Wittenberg (1542), Jena (1574) und Kursachsen (1580), ab 1626 dann die Casimiriana. Der komplette Schriftverkehr lief über die Kanzlei der Landesregierung, jedoch wurde ab 1621 die Expedition einem Konsistorialsekretär übertragen, dem auch die Konsistorialregistratur unterstellt war.
Eine eigene Kanzlei hat das Konsistorium nie besessen, der gesamte Schriftverkehr lief über die Kanzlei der Landesregierung. Allerdings wurde hier seit 1621 die Expedition einem eigenen Konsistorialsekretär übertragen, dem auch die selbständige Konsistorialregistratur unterstand.
Das Konsistorium wurde 1802 im Zuge der Neuorganisation der Coburger Zentralbehörden aufgehoben und seine Zuständigkeit der Landesregierung übertragen, 1808 aber bereits als 2. Abteilung der Landesregierung wieder errichtet. 1835 wurde das Konsistorium der Landesregierung als Sektion II mit der Bezeichnung "Landesregierung als Konsistorium" unterstellt, 1852 wurde die Sektion aufgehoben und mit der Landesregierung völlig vereinigt. Mit der Aufhebung der Landesregierung 1858 schließen die hier verzeichneten Akten.
Der Bestand:
Die Akten stammen provenienzmäßig aus dem Konsistorium bzw. der Landesregierung als Konsistorium. Hinzu kommen Akten der Regierung und des Geheimen Rates in Hildburghausen über die 1826 an das Herzogtum gelangten Ämter Sonnefeld und Königsberg.
Von der Landesregierung wurden 1852 Akten an das damalige Haus- und Staatsarchiv abgegeben und befinden sich heute im Bestand Landesarchiv in den Lokaten B und E. Einzelne Akten finden sich auch im Bestand Landesregierung. Der heute vorliegende Bestand blieb nach Aufhebung der Landesregierung im Kanzleigebäude am Marktplatz liegen, bis er zusammen mit der Registratur der Landesregierung durch die Bayerische Staatsarchivalienabteilung Coburg übernommen wurde.
Die Neuverzeichnung des Bestandes erfolgte in den Jahren 1962/63 auf der Grundlage des alten Registraturplanes. Unter den 3721 Verzeichnungseinheiten finden sich sechs verzeichnungsbedingte Leernummern (419, 422, 423, 425, 469, 713).
Das maschinenschriftlich vorliegende Findbuch wurde 2015 im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekts retrokonvertiert (redaktionelle Betreuung: Johannes Haslauer M.A. unter Mitarbeit von Birgit Hufnagel, Claudia Roos und Rainer Grimm).
1542 wurde von Herzog Johann Ernst in Coburg das erste Konsistorium begründet, dessen Zuständigkeit ausschließlich in der Ehegerichtsbarkeit lag. Diese Behörde wurde 1565 aufgehoben und mit dem gemeinsamen Konsistorium in Jena vereinigt.
Nach der Schaffung des Fürstentum Sachsen-Coburg 1572 wurde die Verbindung mit Jena sukzessive gelockert und die Zuständigkeit auf die Landesregierung übertragen, die auch als Konsistorium bezeichnet wurde, wenn sie in dieser Funktion tätig wurde. Seit 1593 existierte dann ein Konsistorium als Behörde, das aber immer in Abhängigkeit von der Landesregierung blieb.
Die Zuständigkeit des Konsistoriums umfasste das Kirchenaufsichtsrecht sowie den landesherrlichen Summepiskopat in Kultus, Lehre und geistlicher Gerichtsbarkeit. Als Geschäftsgrundlage dienten die Kirchen- und Konsistorialordnungen von Wittenberg (1542), Jena (1574) und Kursachsen (1580), ab 1626 dann die Casimiriana. Der komplette Schriftverkehr lief über die Kanzlei der Landesregierung, jedoch wurde ab 1621 die Expedition einem Konsistorialsekretär übertragen, dem auch die Konsistorialregistratur unterstellt war.
Eine eigene Kanzlei hat das Konsistorium nie besessen, der gesamte Schriftverkehr lief über die Kanzlei der Landesregierung. Allerdings wurde hier seit 1621 die Expedition einem eigenen Konsistorialsekretär übertragen, dem auch die selbständige Konsistorialregistratur unterstand.
Das Konsistorium wurde 1802 im Zuge der Neuorganisation der Coburger Zentralbehörden aufgehoben und seine Zuständigkeit der Landesregierung übertragen, 1808 aber bereits als 2. Abteilung der Landesregierung wieder errichtet. 1835 wurde das Konsistorium der Landesregierung als Sektion II mit der Bezeichnung "Landesregierung als Konsistorium" unterstellt, 1852 wurde die Sektion aufgehoben und mit der Landesregierung völlig vereinigt. Mit der Aufhebung der Landesregierung 1858 schließen die hier verzeichneten Akten.
Der Bestand:
Die Akten stammen provenienzmäßig aus dem Konsistorium bzw. der Landesregierung als Konsistorium. Hinzu kommen Akten der Regierung und des Geheimen Rates in Hildburghausen über die 1826 an das Herzogtum gelangten Ämter Sonnefeld und Königsberg.
Von der Landesregierung wurden 1852 Akten an das damalige Haus- und Staatsarchiv abgegeben und befinden sich heute im Bestand Landesarchiv in den Lokaten B und E. Einzelne Akten finden sich auch im Bestand Landesregierung. Der heute vorliegende Bestand blieb nach Aufhebung der Landesregierung im Kanzleigebäude am Marktplatz liegen, bis er zusammen mit der Registratur der Landesregierung durch die Bayerische Staatsarchivalienabteilung Coburg übernommen wurde.
Die Neuverzeichnung des Bestandes erfolgte in den Jahren 1962/63 auf der Grundlage des alten Registraturplanes. Unter den 3721 Verzeichnungseinheiten finden sich sechs verzeichnungsbedingte Leernummern (419, 422, 423, 425, 469, 713).
Das maschinenschriftlich vorliegende Findbuch wurde 2015 im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekts retrokonvertiert (redaktionelle Betreuung: Johannes Haslauer M.A. unter Mitarbeit von Birgit Hufnagel, Claudia Roos und Rainer Grimm).
Konsistorium
3715
Bestand
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Alle Rechte des Freistaats Bayern, vertreten durch das beständeverwahrende Archiv, sind vorbehalten: http://www.gda.bayern.de/uploads/media/veroeffentlichungsgenehmigung_2010.pdf
22.05.2025, 13:53 MESZ