Schiedsspruch des Wolfgang v. Rossennberg, Komturs zu Viernsperg, und des Amtmanns Gottfried Lochinger zu Hocheneck, zwischen den markgräflichen Müllern im Aischgrund und der Gemeinde und den Müllern zu Ickelhaim; demnach sollen die letzteren nur an Walburgis ab einmal in der Woche am Samstag nachts bis Montag in der Frühe wässern dürfen, bei Trockenheit besondere Rücksicht nehmen und überhaupt das Wasser reingehalten weiterfließen lassen. - Siegler: die Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg