Äbtissin Elisabeth Hoffmenin und der Kv. des Kl. H. nehmen Heinz Galster von Wennedach ("Winnida") als Pfründner auf Lebenszeit an und verpflichten sich, gegen Entrichtung von [jährlich] 1 lb h Landeswährung ihm sein Lebtag zu geben: Täglich 1/2 Maß Wein "als in der cowent trinkt", jede Woche 7 Roggen-Frauen-Brote, täglich zubereitetes Gericht aus der Konventküche, Mus und Erbis, Kraut und Rüben und je 1 Stück Fleisch am So, Di und Do, Milch und ein Kämmerlein als Wohnung in der Pfisterei oder in dem Gasthaus. Heinz Galster hingegen vermacht dem Kl. nach seinem Tode seine gesamte Hinterlassenschaft und verpflichtet sich, sich im Alter oder bei Krankheit zu angemessenen Diensten heranzulassen und gemäß des von ihm gegebenen mit 2 S. besiegelten Briefes.