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Pariser Abkommen. Abschnitt VIII: teilweise beschlagnahmte
Gebäude und Wohnungen der Gemeinden oder Privaten: Bd. 1
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R 1601 Abt. II/1214
Aktenzeichen: VIII spec. 30 h VIII
BArch R 1601 Reichsministerium für die besetzten Gebiete
Reichsministerium für die besetzten Gebiete >> R 1601 Reichsministerium für die besetzten Gebiete (Findbuch) >> Abteilung II alt >> Verwaltung in Besatzungsangelegenheiten >> Pariser Abkommen. Abschnitt VIII: teilweise beschlagnahmte Gebäude und Wohnungen der Gemeinden oder Privaten