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Soldat Berndt Hausman gen. Stöver wegen Totschlag der Stadt verwiesen, darf nicht Kriegsdienste bei den Feinden des Kaisers annehmen
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Enthält: Der Soldat Berndt Hausman gen. Stöver hat am 28.11.1637 seinen Kameraden Kaspar Ockelman, mit dem er beim Würfelspiel in Streit geraten war, im Hause des Bernard Biderlake an der Joddefelderstraße gegenüber der Wankelstiege mit dem Degen erstochen. Als Zeugen werden vernommen: Frau Bernard Biderlake, geb. Gertrud Ahlers, 25 J. alt, und deren Magd Christine Reers, 22 J. alt. Der Angeklagte hat die Notwehr überschritten. Er wird daher durch Urteil vom 8.2.16 von der gewöhnlichen Strafe des Totschlags freigesprochen, muss aber die Stadt verlassen und schwören, nicht Kriegsdienste bei den Feinden des Kaisers anzunehmen. Erwähnt werden Profoß Wilhelm Thonnies; Johan Borger; Herman Brinckman; Regimentsschultheiß Henrich Wibbeken; Gerhard van Bram Johan Weischer; Notar Johan Bock.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.