Hans Ammann zu Oberwinzer und seine Frau Elisabeth bestätigen, dass ihnen Abt Erasmus [II. Nittenauer] gegen Verpfändung ihrer liegenden und fahrenden Habe, insbesondere ihres Baurechts am Weinberg Rebdorf zu Oberwinzer, 100 Gulden geliehen hat. Sie verpflichten sich, den Kredit mit jährlich 5 Gulden zu verzinsen. S: Hans von Leublfing zum Hauzenstein und Göttersdorf, Pfleger in Stadtamhof