Regierungsvertretung/ Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (Bestand)
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NLA WO, 50 Nds
Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel (Archivtektonik) >> Gliederung >> 3 Akten (Alt / W / Neu / Nds / R / Bund) >> 3.4 Behörden des Landes Niedersachsen (Nds) >> 3.4.2 Bezirksregierung Braunschweig und Nachfolgebehörden
2005-
Geschichte des Bestandsbildners: Nach der Auflösung der Bezirksregierungen (4 Nds) als Landesmittelbehörden in Niedersachsen zum 31. Dezember 2004 wurden 2005 als Ansprechpartner der Landesregierung vor Ort vier Regierungsvertretungen eingerichtet, die in ihren territorialen Zuständigkeitsbereichen den Bezirksregierungen entsprachen. Organisatorisch waren diese Vertretungen Referate innerhalb des Nds. Innenministeriums. Im Unterschied zu den Bezirksregierungen begrenzte sich die Zuständigkeit der Regierungsvertretungen auf Aufgaben im Rahmen der regionalen Entwicklung, nämlich: und damit in die Zeit der 2005 eingerichteten, dem MI zugeordneten Regierungsvertretungen, die , aber nur wenige Aufgaben im Bereich der regionalen Entwicklung als erfüllten, nämlich:
Geschichte des Bestandsbildners: 1) Unterstützung der regionalen Entwicklung
- Moderation und Begleitung von Projekten
- Europabüro, Innovationsberatung
- Landesentwicklung, Raumordnung
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Regionalmanagement
- Bauleitplanung und Städtebau
Geschichte des Bestandsbildners: 2) Aufgaben mit regionalem Bezug
- Stiftungswesen
- Beglaubigungen für den Auslandsverkehr
- Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
- Schwarzarbeitsbekämpfung
- Versicherungsaufsicht
- Öffentliches Auftragswesen
- Preis- und Kostenprüfung
Geschichte des Bestandsbildners: 3) Service- und Unterstützungsaufgaben
- Information der Landesregierung
- Unterstützung von Landesdienststellen
- Ausbildung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst
- Jobbörse
Der Regierungsvertretung Braunschweig kamen folgende regionalspezifische Schwerpunktaufgaben zu:
Geschichte des Bestandsbildners: - Koordinierung des Ausbaus des Forschungsflughafens Braunschweig – Wolfsburg
- Mitwirkung am Masterplan Harz
- Ausbau des Europabüros
- Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit
- Energie- und Strompreisprüfung
- Vorsitz in der Projektgruppe Südniedersachsen
- Demographischer Wandel
Nach dem Regierungswechsel in Folge der Landtagswahl vom 20. Januar 2013 wurden die Regierungsvertretungen zum Jahresende aufgelöst (Nds. MBl. Nr. 47/2013 S. 929). Aus ihnen gingen als Regionalbehörden zum 1. Januar 2014 die vier Ämter für regionale Landentwicklung (ArL) hervor, die von einer bzw. einem Landesbeauftragten geleitet werden. Sie unterstanden zunächst der Fachaufsicht der Staatskanzlei sowie des Innen-, Landwirtschafts-, Sozial- und Wirtschaftsministeriums, seit Ende 2017 gehören sie zum Geschäftsbereich des neu gegründeten Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Die Einrichtung der ArLs erfolgte im Rahmen einer Verwaltungs- und Strukturreform zur Neuaufstellung der Regional- und Förderpolitik mit dem Ziel, künftig allen Regionen gleichwertige Chancen für eine eigenständige und nachhaltige Entwicklung zu geben.
Zum 1. Juli 2014 wurden die Dezernate 3.1/3.2 (Amt für Landentwicklung), 7 (Domänenamt) und 8 (Staatliche Moorverwaltung) sowie der dem Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums unterstehende Teil des Dezernats 1 (Querschnittsaufgaben) der Regionaldirektionen des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) auf die ArL's übertragen.
Geschichte des Bestandsbildners: Die ArLs verstehen sich als Serviceeinrichtungen zur Förderung und Unterstützung vor allem des ländlichen Raums mit seinen Regionen. Ihre Zuständigkeiten betreffen Fragen der regionalen Landesentwicklung und Raumordnung, der Stadt- und Landentwicklung und der Wirtschaftsförderung, insbesondere bei der Umsetzung der Europäischen Strukturfonds. Involviert sind die ArLs bei Verfahren der Flurbereinigung und des begleitenden Landmanagements, in Belangen der Domänenverwaltung, bei Fragen der Bauleitplanung und in Angelegenheiten der Stiftungsaufsicht. Darüber hinaus informieren sie über Europa.
Der Amtsbereich des ArL Braunschweig erstreckt sich auf die Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel sowie die Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg. Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich in Braunschweig. Die ArL Braunschweig setzt sich derzeit aus folgenden Dezernaten zusammen:
Geschichte des Bestandsbildners: - Dezernat 1: Querschnittsaufgaben
- Dezernat 2: Regionale Landentwicklung, EU-Förderung, Projektmanagement, Raumordnung
- Dezernat 3: Strukturförderung ländlicher Raum
- Dezernat 4: Flubereinigung, Landmanagement
- Dezernat 5: Domänenverwaltung
Daneben besteht eine Stabstelle "Projektbüro Südniedersachsen" mit einer Geschäftsstelle in Göttingen, die für die Umsetzung des Südniedersachsenprogramms zuständig ist (Nds. MBl. Nr. 24/2014 S. 456). Das im Mai 2014 eingerichtete Projektbüro wird gemeinsam vom Land Niedersachsen, den Landkreisen Göttingen, Goslar, Holzminden und Northeim und der Stadt Göttingen getragen. Es dient als regionale Entwicklungs- und Netzwerkagentur und Plattform für Initiativen und Akteure zur Entwicklung der Region.
Stand: Dezember 2019
Bestandsgeschichte: Der Bestand besteht derzeit nur aus einer Akte (Zg. 2019/2), die im Rahmen eines Informationsgesprächs im Dezernat 2 im November 2016 übernommen wurde. Andere Akten zur Energieaufsicht und Tariffestsetzung, die bei diesem Gespräch ebenso als archivwürdig bewertet wurden, fallen zeitlich noch in die Ära der Bezirksregierungen und finden sich daher im Bestand 4 Nds (Zg. 2017/23).
Stand: Dezember 2019
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich
Geschichte des Bestandsbildners: 1) Unterstützung der regionalen Entwicklung
- Moderation und Begleitung von Projekten
- Europabüro, Innovationsberatung
- Landesentwicklung, Raumordnung
- Interkommunale Zusammenarbeit
- Regionalmanagement
- Bauleitplanung und Städtebau
Geschichte des Bestandsbildners: 2) Aufgaben mit regionalem Bezug
- Stiftungswesen
- Beglaubigungen für den Auslandsverkehr
- Enteignungs- und Entschädigungsverfahren
- Schwarzarbeitsbekämpfung
- Versicherungsaufsicht
- Öffentliches Auftragswesen
- Preis- und Kostenprüfung
Geschichte des Bestandsbildners: 3) Service- und Unterstützungsaufgaben
- Information der Landesregierung
- Unterstützung von Landesdienststellen
- Ausbildung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst
- Jobbörse
Der Regierungsvertretung Braunschweig kamen folgende regionalspezifische Schwerpunktaufgaben zu:
Geschichte des Bestandsbildners: - Koordinierung des Ausbaus des Forschungsflughafens Braunschweig – Wolfsburg
- Mitwirkung am Masterplan Harz
- Ausbau des Europabüros
- Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit
- Energie- und Strompreisprüfung
- Vorsitz in der Projektgruppe Südniedersachsen
- Demographischer Wandel
Nach dem Regierungswechsel in Folge der Landtagswahl vom 20. Januar 2013 wurden die Regierungsvertretungen zum Jahresende aufgelöst (Nds. MBl. Nr. 47/2013 S. 929). Aus ihnen gingen als Regionalbehörden zum 1. Januar 2014 die vier Ämter für regionale Landentwicklung (ArL) hervor, die von einer bzw. einem Landesbeauftragten geleitet werden. Sie unterstanden zunächst der Fachaufsicht der Staatskanzlei sowie des Innen-, Landwirtschafts-, Sozial- und Wirtschaftsministeriums, seit Ende 2017 gehören sie zum Geschäftsbereich des neu gegründeten Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung. Die Einrichtung der ArLs erfolgte im Rahmen einer Verwaltungs- und Strukturreform zur Neuaufstellung der Regional- und Förderpolitik mit dem Ziel, künftig allen Regionen gleichwertige Chancen für eine eigenständige und nachhaltige Entwicklung zu geben.
Zum 1. Juli 2014 wurden die Dezernate 3.1/3.2 (Amt für Landentwicklung), 7 (Domänenamt) und 8 (Staatliche Moorverwaltung) sowie der dem Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums unterstehende Teil des Dezernats 1 (Querschnittsaufgaben) der Regionaldirektionen des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) auf die ArL's übertragen.
Geschichte des Bestandsbildners: Die ArLs verstehen sich als Serviceeinrichtungen zur Förderung und Unterstützung vor allem des ländlichen Raums mit seinen Regionen. Ihre Zuständigkeiten betreffen Fragen der regionalen Landesentwicklung und Raumordnung, der Stadt- und Landentwicklung und der Wirtschaftsförderung, insbesondere bei der Umsetzung der Europäischen Strukturfonds. Involviert sind die ArLs bei Verfahren der Flurbereinigung und des begleitenden Landmanagements, in Belangen der Domänenverwaltung, bei Fragen der Bauleitplanung und in Angelegenheiten der Stiftungsaufsicht. Darüber hinaus informieren sie über Europa.
Der Amtsbereich des ArL Braunschweig erstreckt sich auf die Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel sowie die Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg. Die Hauptgeschäftsstelle befindet sich in Braunschweig. Die ArL Braunschweig setzt sich derzeit aus folgenden Dezernaten zusammen:
Geschichte des Bestandsbildners: - Dezernat 1: Querschnittsaufgaben
- Dezernat 2: Regionale Landentwicklung, EU-Förderung, Projektmanagement, Raumordnung
- Dezernat 3: Strukturförderung ländlicher Raum
- Dezernat 4: Flubereinigung, Landmanagement
- Dezernat 5: Domänenverwaltung
Daneben besteht eine Stabstelle "Projektbüro Südniedersachsen" mit einer Geschäftsstelle in Göttingen, die für die Umsetzung des Südniedersachsenprogramms zuständig ist (Nds. MBl. Nr. 24/2014 S. 456). Das im Mai 2014 eingerichtete Projektbüro wird gemeinsam vom Land Niedersachsen, den Landkreisen Göttingen, Goslar, Holzminden und Northeim und der Stadt Göttingen getragen. Es dient als regionale Entwicklungs- und Netzwerkagentur und Plattform für Initiativen und Akteure zur Entwicklung der Region.
Stand: Dezember 2019
Bestandsgeschichte: Der Bestand besteht derzeit nur aus einer Akte (Zg. 2019/2), die im Rahmen eines Informationsgesprächs im Dezernat 2 im November 2016 übernommen wurde. Andere Akten zur Energieaufsicht und Tariffestsetzung, die bei diesem Gespräch ebenso als archivwürdig bewertet wurden, fallen zeitlich noch in die Ära der Bezirksregierungen und finden sich daher im Bestand 4 Nds (Zg. 2017/23).
Stand: Dezember 2019
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich
0,1
Bestand
Literatur: Jörg Bogumil/Steffen Kottmann, Verwaltungsstrukturreform – die Abschaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen, Ibbenbüren 2006.
Literatur: Peter Grabowski, Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen, in: Neues Archiv für Niedersachsen 1 (2005), S. 27-41.
Literatur: Peter Grabowski, Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen, in: Neues Archiv für Niedersachsen 1 (2005), S. 27-41.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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