Jakob Schlander von Obenhausen [Gde. Buch/Lkr. Neu-Ulm] bekennt: Er hat von Martin Sutter von Buch [Lkr. Neu-Ulm] dessen Erbrecht an dem Halbteil des Hegelhofes in Obenhausen erworben. Obereigentümer des Hofes ist der Kaplan an der Kapelle St. Peter in Ulm [abgegangen, Bereich Frauenstraße 4]. Dieser und die Pfleger der Kapelle, die Ulmer Ratsherren und Bürger Weiprecht Ehinger und Johann Miller, haben ihm nun den ganzen Hof zu Erbrecht verliehen. Wollen er oder seine Erben ihr Erbrecht an dem Hof veräußern, dann haben sie dies dem Kaplan und den Kapellenpflegern mitzuteilen. Diesen steht dann ein Vorkaufsrecht zu. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und dem Kaplan davon jährlich 6 Malter Getreide Weißenhorner Maß, zwei Drittel Roggen und ein Drittel Hafer, 5 Schilling und 6 Heller Heugeld und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Besitzerwechseln ist dem Kaplan von dem Abziehenden 1 Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer 1 Gulden als Handlohn zu bezahlen.