Berufung gegen ein Mandat der Vorinstanz vom 2. Nov. 1671, wonach das Haus des Johann Welter zu Kornelimünster, das dem Appellanten aufgrund seiner Schuldforderung gegen Johann Welter und des kaiserl. Mandatum de exequendo (vgl. RKG 3675 (M 609/1661)) eingeräumt worden war, binnen drei Tagen zugunsten der anderen mitbeklagten Gläubiger zu räumen sei. In den Prozeß wird die Rechnungsdarlegung des Appellanten über die Schatz- und Steuererhebung während seiner Statthalterei von 1642 - 1668 hineingezogen (vgl. RKG 3678 (M 612/1664)).
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Berufung gegen ein Mandat der Vorinstanz vom 2. Nov. 1671, wonach das Haus des Johann Welter zu Kornelimünster, das dem Appellanten aufgrund seiner Schuldforderung gegen Johann Welter und des kaiserl. Mandatum de exequendo (vgl. RKG 3675 (M 609/1661)) eingeräumt worden war, binnen drei Tagen zugunsten der anderen mitbeklagten Gläubiger zu räumen sei. In den Prozeß wird die Rechnungsdarlegung des Appellanten über die Schatz- und Steuererhebung während seiner Statthalterei von 1642 - 1668 hineingezogen (vgl. RKG 3678 (M 612/1664)).
AA 0627, 3677 - M 611/1663
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1672 - 1685 (1642 - 1675)
Enthaeltvermerke: Kläger: Martin Meeßen (Mees), Statthalter und Schöffe der Herrlichkeit Eilendorf (Kr. Aachen), Inhaber des dortigen Zwangpanhauses Beklagter: Johann Balduin von Berg gen. Dürffenthal, Abt von Kornelimünster (Kr. Aachen), und Konsorten: Jakob Ostlender zu Aachen, Peter Koch zu Eschweiler (Kr. Aachen), Schwager des Johann Welter, bzw. seine Witwe, Nelles Ostlender zu Kornelimünster, Herbert Drießen (Dreis) zu Walheim (Kr. Aachen) bzw. seine Schwester Margret, Herbert Wirich (Weirich, Wirig) zu Breinig (Kr. Aachen) und Johann Henrich Welter zu Kornelimünster, Bruder des Johann Welter Prokuratoren (Kl..): Lic. Johann Konrad Albrecht 1672 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Stephan Finck 1672 - Subst.: Dr. Johann Heinrich Seiblin - Dr. Johann Leonhard Schommartz [1671] 1672 - Subst.: Lic. Stephan Finck Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. (?) Mannkammer (Mannrichter und Ritterlehnsleute) zu Kornelimünster (1671) - 2. (?) RKG 1672 - 1685 (1642 - 1675) Beweismittel: Schuldanerkenntnisse des Johann Welter von 1642 - 1668 (Q 3). Rechnung des Advokaten Dr. Sigismund Meeßen namens seines Vaters Martin Meeßen (Q 14). Beschreibung: 2 cm, 88 Bl., lose; Q 1 - 26, 3 Beilagen von 1673.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:37 MESZ