Berufung gegen ein Mandat der Vorinstanz vom 2. Nov. 1671, wonach das Haus des Johann Welter zu Kornelimünster, das dem Appellanten aufgrund seiner Schuldforderung gegen Johann Welter und des kaiserl. Mandatum de exequendo (vgl. RKG 3675 (M 609/1661)) eingeräumt worden war, binnen drei Tagen zugunsten der anderen mitbeklagten Gläubiger zu räumen sei. In den Prozeß wird die Rechnungsdarlegung des Appellanten über die Schatz- und Steuererhebung während seiner Statthalterei von 1642 - 1668 hineingezogen (vgl. RKG 3678 (M 612/1664)).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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