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Papst Martin V. gibt dem Abt des Kl. Salem den Auftrag, in seinem Namen dem Kl. H. die Pfarrei Burgrieden zu inkorporieren und es in die Ausübung des "ius patronatus" und in den Besitz des Zehnten (40 Mark Silber, Früchte) und der Einkünfte, die der Äbtissin und dem Kv. nunmehr jährlich zustehen, einzusetzen, und erteilt ihm andere diesbezügliche Anweisungen. Das Patronatsrecht der Pfarrkirche zu Burgrieden nebst Einkünften, ein Pfandlehen, hatte Christoforus von Freyberg, "armiger" der Diözese Konstanz, um seines Seelenheils willen dem Kl. H. geschenkt, das damals ungefähr 44 Nonnen umfaßte und sich in Schwierigkeiten befand. - "Regimini universalis ecclesiae".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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