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Bildlegende: Die Buchbinderei-Werkstätte nimmt sowohl Lehrlinge im Sinne des Gewerbeordnung, wie Schülerinnen gegen Zahlung von Unterrichtshonorar auf. Die Lehrzeit beträgt in beiden Fällen 3 Jahre. Alle Schülerinnen machen auch beendeter Lehrzeit die staatliche Gehülfenprüfung. In der Werkstätte werden auch Aufträge nach außerhalb angenommen. - Bildquelle: Der Lette-Verein und seine Unterrichtsanstalten / redigiert im Auftrage der Vorsitzenden des Lette-Vereins von D. Schultz-Hencke. Aufnahmen und Klischees ausgeführt in der Photographischen Lehranstalt des Lette-Vereins. Vorwort Richard Stettiner. - Berlin : Lette-Verein, 1912. - 10 S., 35 Bildtafeln, unpaginiert, 24,5 x 20,5 cm