Anzeige des Rentamtes Burghausen [veranlaßt über die Münchener Hofkammer auf Anregung des dortigen Siegelamtes] über diejenigen Untertanen (auch einschichtigen Güter), welche nach Abtretung des Innviertels bei Bayern verblieben sind und demzufolge angrenzenden bayerischen Gerichten zugewiesen wurden