Cord von Rüdenberg (Ruddenberg), seine Frau Elseke, und ihre Kinder, Goswin, Katrina, Alheit und Else, verkaufen für eine Summe Geld an Erenvord von der Mollen ihren halben Cump - der andere Hälfte besitzt Heinrich v. Rüdenberg - und ihr Viertel am Hof zu Altenrüthen. Auflassung vor Cord van der Lyt, Richter zu Rüthen. Belehnung Erenvords v. d. Mollen mit diesem Gut auch für seine männlichen und weiblichen Erben. Siegelankündigung des Ausstellers, seines Bruders Heinrich v. Rüdenberg sowie des Richters Cord van der Lyt. Zeugen: Godert (Goddart) der Dobber, Bertold van Holthusen. Datum ... 1397 in vigilia annunc iationis beate Marie virginis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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