Kontrakt zwischen dem Domkapitel Münster einerseits und den Bürgermeistern und Rat der Stadt Warendorf andererseits in puncto marcarum und wegen eines am Offizialatsgericht zu Münster und am Kaiserlichen Kammergericht geführten Prozesses bezüglich einer strittigen Obligation, laut dem sich die Warendorfer Deputierten, Bürgermeister Bernhard Averbeck und Gerichtsassessor Johann Jorgens, dahingehend mit dem Domkapitel über sieben verschiedene Hauptsummen verglichen haben, welche die Stadt Warendorf an die Domburse, an das Provisionalamt, an die Elemosyne und ad Fundationem Critinianam abzuführen habe. Es folgen Ausführungen zu den einzelnen Hauptsummen, die zu zahlenden Pensionen, zur Schadloshaltung und zum Unterpfand. Siegelankündigung der Aussteller. Vermerk der Regierung zu Münster vom 16. Mai 1855, dass die Stadt Warendorf das ehemalige vom Stift Mauritz herrührende Kapital zu 1.000 Reichstaler unter Zurechnung der Zinsen mit 1.555 Reichstaler 16 Silbergroschen 8 Pfennig abgelegt und die Zinsen bis zum Tag der Kapitalzahlung berichtigt habe, so dass die Löschung des Kapitals im Hypothekenbuch bewilligt worden sei