Vor Ernst tor Molen, Richter zu Telgte (Telget) namens des Fürstbischofs Heinrich von Schwarzburg zu Münster und Administrators zu Bremen, verkaufen Gerd Thyes, Bürger zu Telgte, und seine Ehefrau Else an Johann ton Merssche und Dirick Affhuppe, zeitige Vorsteher des Armenhauses binnen Telgte, nach Satzungsrecht der Stadt Münster (Monster) eine Rente in Höhe von einer halben Mark zu Münster gängiger Pfennige für neun Mark, deren Empfang sie quittieren. Die Rente ist jährlich am 29. September (uppe dach und hochtyd Michaelis des hilgen ersengels) in Telgte aus einem ihrer Häuser in Telgte zu zahlen, das auf der Wort (vurt) zwischen den Häusern seligen Borchmans einerseits und dem Suttelgeder Haus andererseits liegt. Mit den Verkäufern bürgen Egbert Thyes und Otto ton Berghe die rechtzeitige Entrichtung der Rente und leisten Währschaft dafür, daß das Haus freies und lediges Eigen und nur mit fünf Schillingen jährlich an den Rat der Stadt Telgte belastet ist. Siegelankündigung des Richters mit seinem eigenen Siegel. Zeugen: Hermann Schenckel und Johann ton Sumppe.

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Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung
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