Erzbischof Johann Philipp von Mainz macht seinem Kammerrat und Rentmeister Edmund Rockoch (?) in der Stadt Mainz wegen der an bestimmten Gütern durch Befestigungs- und andere Baumaßnahmen erlittenen Einbußen und der Aufhebung der Steuerbefreiung seiner Mahlmühle Zugeständnisse bei der Gült, verleiht ihm auf neun Jahre das Salzumgeld sowie Grundstücke

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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