Allgemeines, Beleuchtungsplan
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A 200/2651
A 200 Hauptaktei
A 200 Hauptaktei >> Öffentliche Einrichtungen. Wirtschaftsförderung >> Beleuchtung und Reinigung des Stadtgebiets >> Straßenbeleuchtung
1950-1960
Enthält u.a.:
- Straßenbeleuchtungsprogramm, Tagung der Siemens-Schuckertwerke AG in Stuttgart am 28.10.1952
- Bericht über den lichttechnischen Vortrag "Unfallverhütung und Straßenbeleuchtung" vom 28.10.1952
- Gemeinderatsprotokoll vom 01.06.1953 betr. Festlegung der Stadtbeleuchtung
- Kommunale Nachrichten Nr. 7 vom 30.07.1955; Die Pflicht zur Beleuchtung städtischer Straßen
- Vereinbarung zwischen der Universitätsstadt Tübingen und den Stadtwerken Tübingen betr. Straßenbeleuchtung in Tübingen, sowie in den Stadtteilen Lustnau und Derendingen (Gemeinderatsbeschluß vom 19.12.1955, § 687)
- Schwäbisches Tagblatt vom 08.01.1960; Hunderttausende für Straßenbeleuchtung : Tübingen - eine lichtfreudige Staadt
- Straßenbeleuchtungsprogramm, Tagung der Siemens-Schuckertwerke AG in Stuttgart am 28.10.1952
- Bericht über den lichttechnischen Vortrag "Unfallverhütung und Straßenbeleuchtung" vom 28.10.1952
- Gemeinderatsprotokoll vom 01.06.1953 betr. Festlegung der Stadtbeleuchtung
- Kommunale Nachrichten Nr. 7 vom 30.07.1955; Die Pflicht zur Beleuchtung städtischer Straßen
- Vereinbarung zwischen der Universitätsstadt Tübingen und den Stadtwerken Tübingen betr. Straßenbeleuchtung in Tübingen, sowie in den Stadtteilen Lustnau und Derendingen (Gemeinderatsbeschluß vom 19.12.1955, § 687)
- Schwäbisches Tagblatt vom 08.01.1960; Hunderttausende für Straßenbeleuchtung : Tübingen - eine lichtfreudige Staadt
1 Faszikel
Sachakte
Beleuchtungsplan
Straßenbeleuchtung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.06.2025, 13:34 MESZ