16. Sitzung. ··Besichtigungsfahrt
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003/1. WP Agrar- und Umweltausschuss, 16
003/1. WP Agrar- und Umweltausschuss Agrar- und Umweltausschuss
Agrar- und Umweltausschuss
04.07.1978
Enthält: ··Einladung ·Niederschrift Niederschrift wurde genehmigt.
Darin: 1.Siedlinghausen: Problematik der Abgrenzung des Plangebietes; Festsetzung nach § 15 b des Landschaftsgesetzes -LG- (Erhalt des Laubholzbestandes) am Meisterstein aus Gründen der Naherholungsf-unktion; gepl. Negertalsperre 2.Negertal: Verbot der Erstaufforstung nach § 15 a LG; Erhalt des Wiesentales mit seinen Mehrfachfunktionen (Erholung, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft) 3. Renautal bei Jagdschloss Siedlinghausen: Floristisch wertvoller Standort im Zielkonflikt mit der gepl. Trinkwassertalsperre, vorübergehende Festsetzung nach § 15 LG 4. Renautal (Kühling): Erhalt und Wiederherstellung eines standortgerechten Laubwaldes über Festsetzungen nach §§ 15 b und c LG sowie Darstellung von Pflegemassnahmen mit dem gleichen Ziel nach § 16 LG 5. Altastenberg: Festlegen der endgültigen Feld-/Waldgrenze durch Festsetzungen nach § 15 a LG (Verbot der Erstaufforstung) mit dem Ziel, das charakt-eristische Bild der Höhendörf er zu erhalten; Ausbildung von Waldrändern 6. Kahler Asten: Erweiterung des Naturschutzgebietes -NSG-"Hochheide Kahler Astenn über Festsetzungen nach § 13 LG mit dem Ziel, landschaftsprägende und belebende Elemente zu erhalten; Darstellung von Pflegemassnahmen nach § 16 LG als Ergänzung des Vorgenannten. 7. Winterberg: Blick über die Winterberger Hochfläche; Problematik der Abgrenzung des Plangebietes; Bobbahn 8. Tannenhof, Namenlose Tal: Veränderung der Landschaft durch Rezession der landwirtschaftlichen Nutzung: Erhalt der Freiräume durch Festsetzungen nach § 14 LG (natürliche Entwicklung) und § 15 a LG (Verbot der Erstaufforstung) 9. NSG " In der Strei": Gefährdung des NSG durch Zunahme der Verfichtung : Ausweitung des NSG mit dem Ziel Erhaltung des Hangmoores sowie Wiederh-erstellung der ursprünglichen Standortverhältnisse durch (langfristige) Zurücknahme der Fichtenbestände. 10. Ruhrtal: Gefährdung eines landschaftsprägenden Elementes durch zunehmende Verfichtung des Talraumes; Festsetzung nach § 15 a LG (Verbot der Erstaufforstung) 11. Grönebach 12. Niedersfeld: Erholungsanlage Hillesee, Problematik der Verfichtung; Festsetzungen nach § 15 a LG; Gestaltung der Waldränder. 13. Niedersfeld: Besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung - § 15 LG - ; Problematik der Verfichtung, Gestaltung der Waldränder. 14. Niedersfeld (Rasthaus Eschenberg-Skilift)
Darin: 1.Siedlinghausen: Problematik der Abgrenzung des Plangebietes; Festsetzung nach § 15 b des Landschaftsgesetzes -LG- (Erhalt des Laubholzbestandes) am Meisterstein aus Gründen der Naherholungsf-unktion; gepl. Negertalsperre 2.Negertal: Verbot der Erstaufforstung nach § 15 a LG; Erhalt des Wiesentales mit seinen Mehrfachfunktionen (Erholung, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft) 3. Renautal bei Jagdschloss Siedlinghausen: Floristisch wertvoller Standort im Zielkonflikt mit der gepl. Trinkwassertalsperre, vorübergehende Festsetzung nach § 15 LG 4. Renautal (Kühling): Erhalt und Wiederherstellung eines standortgerechten Laubwaldes über Festsetzungen nach §§ 15 b und c LG sowie Darstellung von Pflegemassnahmen mit dem gleichen Ziel nach § 16 LG 5. Altastenberg: Festlegen der endgültigen Feld-/Waldgrenze durch Festsetzungen nach § 15 a LG (Verbot der Erstaufforstung) mit dem Ziel, das charakt-eristische Bild der Höhendörf er zu erhalten; Ausbildung von Waldrändern 6. Kahler Asten: Erweiterung des Naturschutzgebietes -NSG-"Hochheide Kahler Astenn über Festsetzungen nach § 13 LG mit dem Ziel, landschaftsprägende und belebende Elemente zu erhalten; Darstellung von Pflegemassnahmen nach § 16 LG als Ergänzung des Vorgenannten. 7. Winterberg: Blick über die Winterberger Hochfläche; Problematik der Abgrenzung des Plangebietes; Bobbahn 8. Tannenhof, Namenlose Tal: Veränderung der Landschaft durch Rezession der landwirtschaftlichen Nutzung: Erhalt der Freiräume durch Festsetzungen nach § 14 LG (natürliche Entwicklung) und § 15 a LG (Verbot der Erstaufforstung) 9. NSG " In der Strei": Gefährdung des NSG durch Zunahme der Verfichtung : Ausweitung des NSG mit dem Ziel Erhaltung des Hangmoores sowie Wiederh-erstellung der ursprünglichen Standortverhältnisse durch (langfristige) Zurücknahme der Fichtenbestände. 10. Ruhrtal: Gefährdung eines landschaftsprägenden Elementes durch zunehmende Verfichtung des Talraumes; Festsetzung nach § 15 a LG (Verbot der Erstaufforstung) 11. Grönebach 12. Niedersfeld: Erholungsanlage Hillesee, Problematik der Verfichtung; Festsetzungen nach § 15 a LG; Gestaltung der Waldränder. 13. Niedersfeld: Besondere Festsetzungen für die forstliche Nutzung - § 15 LG - ; Problematik der Verfichtung, Gestaltung der Waldränder. 14. Niedersfeld (Rasthaus Eschenberg-Skilift)
Hochsauerlandkreis
Akten
Standort: MES/M 1/R 005/B 02
Rechtsstatus: Eigentum
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:24 MEZ