Belehnung mit den Herzogtümern Bremen und Verden Enthält: u.a.
Reskripte und Instruktionen an den Oberappellationsrat und Abgesandten zu
Wien Johann Wilhelm Dietrich von Diede zum Fürstenstein betr.
Einbeziehung der wolfenbüttelschen Linie in die Belehnung, Abschluß eines
Traktats mit dem Kaiser zur Wiederherstellung des alten guten
Einvernehmens und eine von diesem auszustellende Deklaration über die
Beförderung der deutschen Interessen Georgs II., die für die
bremen-verdische Belehnung aufzubringenden Laudemien- und Taxgelder und
Kanzleigebühren, die seitens der wolfenbüttelschen Linie zur Sicherung
der Allodialerben Georgs II. auszustellenden Reversalien auf den Fall des
Erwerbs von Bremen und Verden durch Wolfenbüttel (Vgl. Cal. Or. 32 Nr.
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