(1) E 2159 (2)~Kläger: Philipp Hermann Emil von Exterde, hess. Fähnrich, für sich und seine Brüder (3)~Beklagter: Gräflich lipp. Kanzlei zu Detmold (4)~Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Christoph von Brand 1756 ( Subst.: Lic. Johann Jakob Ernst Pfeiffer (5)~Prozessart: Appellationis Streitgegenstand: Die RKG-Appellation richtet sich gegen einen Bescheid der als Appellat wie Vorinstanz auftretenden lipp. Kanzlei, mit dem der Protest des Appellanten gegen den angesetzten Verkauf des Gutes Herberhausen abgewiesen wurde. Der Appellant erklärt, Herberhausen sei mit den beiden anderen Lehen, die sein Vater besitze, im Rahmen eines Konkursverfahrens gegen den Vater unter Konkursverwaltung gestellt worden zur Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger. Er wendet sich gegen den angesetzten Verkauf des Gutes, das er, da fideikommissarisch gebunden, als seinen und den Besitz seiner Brüder, zwar noch "nicht realiter, aber virtualiter" als ihnen zwangsläufig zufallendes Erbe sieht. Er bemängelt, daß die Abweisung seines Protestes ohne vorgängige Untersuchung erging. Die Vorinstanz hatte ihre Entscheidung damit begründet, der Verkauf diene auch dem Nutzen des Appellanten und seiner Brüder, da der verbleibende Besitz dadurch entschuldet werde. Laut einem dem Protokoll beiliegenden Zettel wurde der Streit verglichen. (6)~Instanzen: 1. Lipp. Kanzlei zu Detmold ( 2. RKG 1756 (1756 - 1757) (7)~Beweismittel: Botenlohnquittung (Q 9). (8)~Beschreibung: 2 cm, 52 Bl., lose; Q 1 - 10, 2 Beil., davon 1 prod. 24. Oktober 1757.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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