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Hermann Zurgeist, Abt des Klosters Liesborn, bezeugt am 1. März 1633, dass sein Eigenbehöriger Tonies Willenbrinck zu Wadersloh seinem Eigenbehörigen Albert Lange zu Lemike im Kirchspiel Liesborn für 30 Reichstaler Saat, Gerste und Weizen vorgestreckt habe, weil dieser jedoch aufgrund der beschwerlichen Kriegszeiten diesen Vorschuss nicht zurückzahlen könne, so habe man sich dahin verglichen, dass Willenbrinck und dessen Erben jährlich 1 Reichstaler Pacht, ein Paar Hühner und sieben Handdienste (vier im Sommer und drei im Winter) von Kammer Johanns Kotten uffm Berge zu genießen habe. Zeugen: Johann Lindenkampff und Berndt Stollmann. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers. Quittung des Thonies Willenbrinck vom 29. Juli 1656, dass ihm der Abt des Klosters Liesborn von den vorgenannten 30 Reichstaler wegen Langen Erbes 20 Reichstaler auszahlen lassen hat. Quittung des Thonies Willenbrinck vom 6. Januar 1657, dass ihm der Abt des Klosters Liesborn von den vorgenannten 30 Reichstaler wegen Langen Erbes die restierenden 10 Reichstaler auszahlen lassen hat

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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