Fixierung ungewisser Abgaben von eigenbehörigen Höfen des Landes durch eine jeweils auf 30 Jahre festgesetzte, auf dem Roggenpreis basierenden Geldabgabe Enthält: Vollerbe Poggemeyer, Heilmann, Ahring und Diering, Halberbe Vogt, Farwig und Harre sowie die Markkotten Dierksheide, Braksiek, Uhlmannsiek und Hehemann, früher Vor der Heide

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Niedersächsisches Landesarchiv
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