Erzbischof Bernhard von Salzburg ordnet auf die Verfügung Herzog Ludwigs [IX.] von Bayern hin, dass zur Kontrolle der durch Feuer drohenden Gefahren und Schäden immer ein Viertel der Bewohner von Reichenhall in der Stadt anwesend sein soll, an, dass an Feiertagen (in festivitate cene) eine Messe in einer in der Stadt gelegenen Kapelle für die dort verbleibende Bevölkerung gehalten werden soll, die nicht die Pfarrkirche des Klosters besuchen kann;. S: Erzbischof Bernhard von Salzburg