Erzbischof Sebastian zu Mainz bekundet, dass er mit Billigung von Dekan und Kapitel des Mainzer Domstifts und auf Bitten seines Hofmeisters und Rats Eberhard Rüden von Collenberg dessen bisher vom Erzstift Mainz zu Mannlehen getragene Teile am Schloss zu Schüpf in ein Erblehen verwandelt und den Bittsteller entsprechend belehnt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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