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Friedberg, Burg: König Rudolf ordnet an, daß die Juden von Friedberg von Circumcisionis Domini [Januar 1] an über 3 Jahre 130 Mark Steuer an Burggraf und Burgmannen der Burg Friedberg überweisen. Die Judengemeinde in Friedberg und ihre Nachkommen sollen weder von ihm noch seinen Nachfolgern über die genannte Summe hinaus keine weiteren Steuern bezahlen. In die Judengemeinde der Stadt Friedberg sollen künftig nur die Juden aufgenommen werden, die die genannte Steuer auch bezahlen können.

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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