Finanzamt Liebenwerda (Bestand)
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K 20 Liebenwerda (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 04. Land Sachsen-Anhalt (1945 - 1952) >> 04.03. Nachgeordnete Behörden, Gerichte und Einrichtungen >> 04.03.03. Finanzen >> K 20 Finanzämter
1926 - 1956
Findhilfsmittel: Findkartei (online recherchierbar)
Registraturbildner: siehe K 20 Finanzämter
Bestandsinformationen: Die bei der Kreisverwaltung Liebenwerda entstandenen Akten wurden im Jahre 1968 vom Rat des Kreises Bad Liebenwerda an das damaligen Staatsarchiv Magdeburg abgegeben. Darunter befanden sich auch Akten der Abteilung Finanzen. Die Akten der Kreisverwaltung Liebenwerda wurden im Jahre 1972 bearbeitet, wobei jedoch nur die Akten der Strukturteile Kreistag, Landrat, Inneres und Bodenreform verzeichnet wurden. Die Akten der Strukturteile Finanzen, Arbeit und Sozialversicherung, Landwirtschaft und Volksbildung blieben vorerst unbearbeitet.
Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 und der damit verbundenen Bestandsabgrenzung zwischen den beiden Archiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Februar 1994 nach Merseburg.
Im Jahre 2014 wurde der Bestand K 13 Liebenwerda revidiert und überarbeitet; die noch unbearbeiteten Akten verzeichnet. Bei der Bearbeitung der Akten des Strukturteils Finanzen wurde teils die Provenienz „Finanzamt Liebenwerda“ festgestellt. Diese Akten wurden herausgelöst und als Bestand K 20 Liebenwerda aufgestellt. Der Bestand besteht aus 101 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1926 bis 1956 und umfasst lfm.
Registraturbildner: siehe K 20 Finanzämter
Bestandsinformationen: Die bei der Kreisverwaltung Liebenwerda entstandenen Akten wurden im Jahre 1968 vom Rat des Kreises Bad Liebenwerda an das damaligen Staatsarchiv Magdeburg abgegeben. Darunter befanden sich auch Akten der Abteilung Finanzen. Die Akten der Kreisverwaltung Liebenwerda wurden im Jahre 1972 bearbeitet, wobei jedoch nur die Akten der Strukturteile Kreistag, Landrat, Inneres und Bodenreform verzeichnet wurden. Die Akten der Strukturteile Finanzen, Arbeit und Sozialversicherung, Landwirtschaft und Volksbildung blieben vorerst unbearbeitet.
Mit der Einrichtung des Landesarchivs Merseburg im Jahre 1993 und der damit verbundenen Bestandsabgrenzung zwischen den beiden Archiven Magdeburg und Merseburg gelangte der Bestand im Februar 1994 nach Merseburg.
Im Jahre 2014 wurde der Bestand K 13 Liebenwerda revidiert und überarbeitet; die noch unbearbeiteten Akten verzeichnet. Bei der Bearbeitung der Akten des Strukturteils Finanzen wurde teils die Provenienz „Finanzamt Liebenwerda“ festgestellt. Diese Akten wurden herausgelöst und als Bestand K 20 Liebenwerda aufgestellt. Der Bestand besteht aus 101 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1926 bis 1956 und umfasst lfm.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ