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In Sachen des Acker-Streits zwischen Max Groß zu Ruppertshofen und Hans Rappold daselbst, da Groß wider die herrschaftlichen Lager- und Gültbücher, auch geführte unparteiische Schied nicht allein solche zwei Äcker ganz unbegründeter Dinge behaupten und erzwingen wollen, sondern sich auch wider seine eigene Schiederpflicht, daneben auch wider den Pfarrer daselbst, wegen seines Krautgartens (darin er gleichfalls eine Einfuhr über den Pfarrgarten ganz ungebührlich suchen und bestreiten wollen) sehr ungeziemend und strafbar aufgeführt, deswegen er auch in gehörige Straf gezogen und, wie ingleichen auch Georg Knie, Schieder zu Dörmenz, wegen seines ebenmäßig pflichtlosen Bezeigens, beide ihres Schieder-Amtes enthoben worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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