Johann Coerdinck und Johann Gyse, Bürgermeister, sowie die Schöffen und Räte der Stadt Warendorf bezeugen am 23. August 1550, dass dem Henrich Speeleboem und dessen Ehefrau Else, Mitbürger zu Warendorf, von Bernd Sundesbecke, Vikar der Kirche zu St. Martini binnen Münster, eine jährliche Rente in Höhe von 1 Rheinischen Goldgulden gegen eine Hauptsumme in Höhe von 20 Rheinischen Goldgulden verkauft wurden. Es folgen Ausführungen zur Pensionszahlung, zur Schadloshaltung und zum Unterpfand. Siegelankündigung des Ausstellers. am avendt sancte Bartholomei apostoli. Transfix vom 12. Juni 1576: Offizial des Hofes zu Münster bezeugt, dass Mette Sunderbecke und ihr Vormund Dirich Stockum vor ihm erschienen und angaben, dass sie dem Goddert von der Tinnen, Kanoniker zu St. Mauritz, den obigen Rentbrief von 1550 verkauft haben. Siegelankündigung des Ausstellers. am avendt Margarety virginis. Transfix vom 13. Juli 1592: Conrad von der Berswört, Scholaster, Hermann Dobbe, Kellner und Kanoniker der Kollegiatkirche St. Mauritz binnen Münster, Albrecht Clevorn zu Darfeld und Rudolf von der Tinnen zum Koldenhem als verordnete Exekutoren des verstorbenen Goddert von der Tinnen, Kanoniker und Kellner zu St. Mauritz, bezeugen, dass sie dem Dechanten und Kapitel des Stifts St. Mauritz den angehefteten Rentbrief und dessen Zessionsbrief übergeben haben. Siegelankündigung des Ausstellers