Nikolaus Metzler, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Rettigheim beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Märlein und seiner Ehefrau Margarethe sowie des Hans Bender und seiner Ehefrau Apollonia über 150 Gulden gegenüber dem Präsenzamt zu St. Johann in Speyer.