Äbtissin Magdalena Fran[c]isca de Draeck und die Kapitularinnen des Klosters Fürstenberg bekunden, dass sie die ihnen zustehenden Abgaben aus Kämpen des Raymachers-Guts, im Amt Sonsbeck "ingen Fuhrt" gelegen, das die Kartäuser vom Kloster Marienbaum kauften, dem Prior Hugo Dobbius, dem Prokurator Joseph Schöller und dem Konvent der Kartause für bezahlte 200 Reichstaler klevisch verkaufen (die zur Einlösung von 300 Reichstaler klevisch dienen, mit denen N. Clohs 6 holländische Morgen belastet hatte und an Rente 12 Malter Hafer, 2 Taler und 1 Paar Hühner kosteten), nämlich einige Gabelzehnten und 13 1/2 Pf. Wachs sowie aus dem Kamp Duifhuis, modo Gönskamp zwischen Gut der Kartause, einem anderen Gönskamp, der gemeinen Fahrstraße und der Landwehr Gabelzehnt und 1 1/2 Pf. Wachs und aus dem Geerkamp zwischen dem 2. Gönsenkamp, Schoyen-Byl, gemeiner Fahrstraße und Landwehr einen Zins von 10 alten brabantischen Stübern (= 20 Stüber klevisch), den Diederich Pauls auf Martini (11.11.) zu zahlen hat. Verkäuferinnen leisten Währschaft, verzichten auf Rechtsbehelfe und bitten ihren Vorgesetzten zu Altenkamp um Zustimmung. Siegelankündigung: Äbtissinnen- und Konventssiegel. Unterschriften: Fr. Edmundus von Richterich, Abt zu Altenkamp, M. F. de Draeck, Äbtissin, E. H. von Lansberg, M. B. von Kerckhem, C. M. de Gulpen, Kellnerin, M. J. de Gulpen, Küsterin. Geben Xanten am 3tag monatz August(i).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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