Herman, v. G. Gn. Abt der etc. Stifte S. Ludgers Werden u.
Helmstedt, bekennt, daß Er 5 Hufen Landes, 2 in dem Wormstede-, u. 3 in dem
Sedorff- Felde belegen, Hanszen Dreier, Bürger in Helmstedt, u. Herman,
seiner ehelichen Hausfrau ihrer beider Leben lang ausgethan und verpachtet
habe, wofür von ihnen jährlich zu Michaelis 10 1/2 Scheffel Roggen u. 2
Gänse zu liefern, u. daneben dem Kloster jährlich auf Anfordern 3 Tage mit
Pflug oder Wagen Dienste zu leisten seien; u. daß zugleich ausbedungen
worden, daß sie das Land nicht veschlechtern, auch dasselbe ohne Genehmigung
des Klosters nicht irgendwie in andere Hände bringen, ferner, falls sie mit
Zahlung der Pacht so lange säumig, daß "ein Pacht den anderen verfolgen
würde", sie ihr Recht an dem Lande verwirken u. verlieren, weiter, wenn
ihnen diese Verschreibung abhanden komme, sie eine andere zu ihrer Sicherung
erhalten, u. endlich erst, nachdem des bisherigen Pächters Hans
Schandenmüllers noch übrige 2 Jahre abgelaufen, nämlich im 67 Jahre auf
Michaelis (sic!), wie des Orts ländlich u. bräuchlich, sie das Land unter
den Pflug nehmen u. genießen sollen. - Geben im Jair unsers hern 1567 auff
tagh Michaelis des Ertzengels. - (Die durch Stock bereits beschädigte
Urkunde ist durch einen Kreuzschnitt cassirt. Das angehängt gewesene Siegel
fehlt.)