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Herman, v. G. Gn. Abt der etc. Stifte S. Ludgers Werden u. Helmstedt, bekennt, daß Er 5 Hufen Landes, 2 in dem Wormstede-, u. 3 in dem Sedorff- Felde belegen, Hanszen Dreier, Bürger in Helmstedt, u. Herman, seiner ehelichen Hausfrau ihrer beider Leben lang ausgethan und verpachtet habe, wofür von ihnen jährlich zu Michaelis 10 1/2 Scheffel Roggen u. 2 Gänse zu liefern, u. daneben dem Kloster jährlich auf Anfordern 3 Tage mit Pflug oder Wagen Dienste zu leisten seien; u. daß zugleich ausbedungen worden, daß sie das Land nicht veschlechtern, auch dasselbe ohne Genehmigung des Klosters nicht irgendwie in andere Hände bringen, ferner, falls sie mit Zahlung der Pacht so lange säumig, daß "ein Pacht den anderen verfolgen würde", sie ihr Recht an dem Lande verwirken u. verlieren, weiter, wenn ihnen diese Verschreibung abhanden komme, sie eine andere zu ihrer Sicherung erhalten, u. endlich erst, nachdem des bisherigen Pächters Hans Schandenmüllers noch übrige 2 Jahre abgelaufen, nämlich im 67 Jahre auf Michaelis (sic!), wie des Orts ländlich u. bräuchlich, sie das Land unter den Pflug nehmen u. genießen sollen. - Geben im Jair unsers hern 1567 auff tagh Michaelis des Ertzengels. - (Die durch Stock bereits beschädigte Urkunde ist durch einen Kreuzschnitt cassirt. Das angehängt gewesene Siegel fehlt.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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