Goswin, Dekan, und das ganze Kapitel der Kirche von Xanten bekunden: Im Wunsch, die Einkünfte des Altars der heiligen Thomas des Apostels, Maria Magdalena, Antonius des Abtes und Dionysius des Märtyrers in ihrer Kirche, der von ihm, Goswin, mit Zustimmung des Kapitels errichtet und dotiert wurde, zur Hebung des Gottesdienstes zu vermehren, gestatten sie Johann von Duisburg (Duysborgh), dem Rektor dieses Altars, und seinen Nachfolgern, die zur Leitung des Altars zugelassen werden, eine Hand und das Recht an der halben Hufe zu gewinnen, die jetzt Jutta, Witwe des Heinrich Hollant, bekanntlich zu einer Hand allein besitzt. Nach Juttas Tod wird der Gewinn der halben Hufe dem Altarrektor ausschließlich zustehen. Jeder Altarrektor, der neu zur Leitung des Altars kommt, wird für diesen Handgewinn dem Kapitel 2 Gulden zahlen und schwören, die halbe Hufe in ihrem Recht und Dienst gen. swynbier und ihren sonstigen Rechten gemäß Weistum der Hyemannen zu bewahren. - Ankündigung des Kapitelssiegels ad causas. Datum 1386 tercia die Februarii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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