Ambrosius von Viermünden [Vermunden] zu Oeding [Oedinck] bekennt, daß sein Schwager Diderich Morrien zu Ottenstein verschiedenen namentlich aufgeführten Personen aus Kreditbriefen und ablösbaren Renten eine Summe von insgesamt 5.880 Gulden schuldet. Ambrosius verbürgt sich für die ausstehenden Summen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Diderich und dessen Erben. In diesem Fall wird er ausstehende Zahlungen leisten aus dem Haus Oeding samt Zubehör, dem Erbe Menntkinck und Wissinck, gelegen im Kirchspiel Borken, dem Erbe Helmertinck, gelegen im Kirchspiel. Vreden, und seinen sonstigen Gütern. Siegelankündigung des Ausstellers. viffteinhundert sestich unnd twe am avende Philippi et Jacobi apostolorum

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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