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Graf Reinhard von Hanau bekundet, dass ihm Johann [I. von
Henneberg], Abt von Fulda, 200 rheinische Gulden Frankfurter Währung laut
einer ihm [von...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1509 Dezember 7
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gebenn ist uff Freittag nach sannt Niclauß des helligen bischoff tag anno etcetera funffzcehenhundert newne
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Reinhard von Hanau bekundet, dass ihm Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, 200 rheinische Gulden Frankfurter Währung laut einer ihm [von Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda] ausgestellten Urkunde schuldet. Da Abt Johann und Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Koadjutor von Fulda, sowie Dekan Hermann und der Konvent von Fulda ihm eine neue Schuldverschreibung über die 200 Gulden zuzüglich 550 Gulden [neuer Schulden] ausgestellt haben, sagt er ihn von der ersten Schuldverschreibung über 200 Gulden los. An der Urkunde der neuen Schuldverschreibung sind drei Siegel angehängt. Es folgt die inserierte Urkunde von 1468 März 6 [siehe Zusatzinformation]. Siegelankündigung Graf Reinhards. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Graf Reinhard von Hanau
Die Urkunde ist eingeschnitten und damit ungültig gemacht worden.
Inserierte Urkunde von 1468 März 6: Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er von Graf Philipp von Hanau dem Jüngeren aus seiner und des Klosters [finanzieller] Not heraus 200 Gulden guter, genehmer Frankfurter Währung geliehen hat. Er versichert für sich, seine Nachfolger und das Kloster, Graf Philipp von Hanau die Schulden in Höhe von 200 Gulden in gutem Gold Frankfurter Währung in Hanau oder in Steinau an der Straße (Steynawe an der Straßenn) zu bezahlen. Die Zahlung soll bis kommende Weihnachten [1468 Dezember 25] oder acht Tage danach ohne Verzug oder Einlegung von Rechtsmitteln erfolgen. Siegelankündigung Abt Reinhard. (... der geben ist nach Cristi geburt vierzcehenhundert und im acht und sechzigsten iare uff den Sontag Invocavit).
Die Urkunde von 1468 März 6 ist im Bestand Urk. 75 nicht überliefert.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.